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   VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18   

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https://dejure.org/2020,86783
VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18 (https://dejure.org/2020,86783)
VG Köln, Entscheidung vom 21.04.2020 - 7 K 1772/18 (https://dejure.org/2020,86783)
VG Köln, Entscheidung vom 21. April 2020 - 7 K 1772/18 (https://dejure.org/2020,86783)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Köln, 20.02.2018 - 7 K 118/15

    Anspruch eines Staatsangehörigen der Republik Kasachstan auf Wiederaufnahme

    Auszug aus VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18
    Der Gerichtsbeschluss selbst kann nicht als Nachweis der Vaterschaft herangezogen werden, weil geeignete Feststellungen über die biologische Abstammung nicht getroffen wurden, vgl. auch VG Köln, Urteile vom 08.01.2018 - 7 K 9518/17 -, vom 20.02.2018 - 7 K 118/15 -, vom 24.07.2018 - 7 K 16234/17 - und vom 10.08.2018 - 7 K 13452/17 -.

    Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Anerkennungshindernis vorliegt, insbesondere wenn die Anerkennung der Entscheidung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts (sog. "ordre public") offensichtlich unvereinbar ist, § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG, vgl. VG Köln, Beschluss vom 17.10.2016 - 7 K 118/15 - OVG NRW, Urteil vom 14.07.2016 - 19 A 2/14 - und Beschluss vom 16.04.2020 - 11 E 1064/19 -.

    Zur Beiwohnung im Empfängniszeitraum können die Mutter sowie der fragliche Vater als Zeugen vernommen werden; Zeugenaussagen Dritter vom Hörensagen sind allerdings nicht ausreichend, vgl. VG Köln, Beschluss vom 17.10.2016 - 7 K 118/15 - unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 26.08.2009 - XII ZB 169/07 -.

  • BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 43.18

    Spätaussiedlereigenschaft erfordert Abstammung von einem deutschen

    Auszug aus VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18
    Die Frage, ob eine Abstammungsperson die deutsche Volkszugehörigkeit oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, beurteilt sich nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Geburt des Aufnahmebewerbers und ist keinen Veränderungen im weiteren Zeitverlauf zugänglich, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.2019 - 1 C 43.18 - OVG NRW, Urteil vom 13.11.2019 - 11 A 648/18 - VG Köln, Urteil vom 03.03.2019 7 K 5609/17 -.
  • BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne

    Auszug aus VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18
    Zur Beiwohnung im Empfängniszeitraum können die Mutter sowie der fragliche Vater als Zeugen vernommen werden; Zeugenaussagen Dritter vom Hörensagen sind allerdings nicht ausreichend, vgl. VG Köln, Beschluss vom 17.10.2016 - 7 K 118/15 - unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 26.08.2009 - XII ZB 169/07 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 19 A 2/14

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises für einen von einer indischen

    Auszug aus VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18
    Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Anerkennungshindernis vorliegt, insbesondere wenn die Anerkennung der Entscheidung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts (sog. "ordre public") offensichtlich unvereinbar ist, § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG, vgl. VG Köln, Beschluss vom 17.10.2016 - 7 K 118/15 - OVG NRW, Urteil vom 14.07.2016 - 19 A 2/14 - und Beschluss vom 16.04.2020 - 11 E 1064/19 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2010 - 12 A 2782/07

    Für eine Anerkennung als Spätaussiedler ist ein ununterbrochenes ausschließliches

    Auszug aus VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18
    Gleichwohl darf eine anspruchsbegründende Tatsache nur festgestellt werden, wenn die entscheidende Stelle zu der Überzeugung gelangt, dass sie vorliegt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.1999 - 5 B 102.99 - OVG NRW, Urteil vom 08.04.2010 - 12 A 2782/07 - VG Köln, Urteil vom 18.04.2018 - 10 K 2454/16 -.
  • BVerwG, 22.12.1999 - 5 B 102.99

    Voraussetzungen für die Erfüllung der Kriterien deutscher Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18
    Gleichwohl darf eine anspruchsbegründende Tatsache nur festgestellt werden, wenn die entscheidende Stelle zu der Überzeugung gelangt, dass sie vorliegt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.1999 - 5 B 102.99 - OVG NRW, Urteil vom 08.04.2010 - 12 A 2782/07 - VG Köln, Urteil vom 18.04.2018 - 10 K 2454/16 -.
  • VG Köln, 03.03.2020 - 7 K 5609/17
    Auszug aus VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18
    Die Frage, ob eine Abstammungsperson die deutsche Volkszugehörigkeit oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, beurteilt sich nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Geburt des Aufnahmebewerbers und ist keinen Veränderungen im weiteren Zeitverlauf zugänglich, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.2019 - 1 C 43.18 - OVG NRW, Urteil vom 13.11.2019 - 11 A 648/18 - VG Köln, Urteil vom 03.03.2019 7 K 5609/17 -.
  • VG Köln, 08.01.2018 - 7 K 9518/17
    Auszug aus VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18
    Der Gerichtsbeschluss selbst kann nicht als Nachweis der Vaterschaft herangezogen werden, weil geeignete Feststellungen über die biologische Abstammung nicht getroffen wurden, vgl. auch VG Köln, Urteile vom 08.01.2018 - 7 K 9518/17 -, vom 20.02.2018 - 7 K 118/15 -, vom 24.07.2018 - 7 K 16234/17 - und vom 10.08.2018 - 7 K 13452/17 -.
  • VG Köln, 18.04.2018 - 10 K 2454/16
    Auszug aus VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18
    Gleichwohl darf eine anspruchsbegründende Tatsache nur festgestellt werden, wenn die entscheidende Stelle zu der Überzeugung gelangt, dass sie vorliegt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.1999 - 5 B 102.99 - OVG NRW, Urteil vom 08.04.2010 - 12 A 2782/07 - VG Köln, Urteil vom 18.04.2018 - 10 K 2454/16 -.
  • VG Köln, 10.07.2018 - 7 K 13452/17
    Auszug aus VG Köln, 21.04.2020 - 7 K 1772/18
    Der Gerichtsbeschluss selbst kann nicht als Nachweis der Vaterschaft herangezogen werden, weil geeignete Feststellungen über die biologische Abstammung nicht getroffen wurden, vgl. auch VG Köln, Urteile vom 08.01.2018 - 7 K 9518/17 -, vom 20.02.2018 - 7 K 118/15 -, vom 24.07.2018 - 7 K 16234/17 - und vom 10.08.2018 - 7 K 13452/17 -.
  • VG Köln, 24.07.2018 - 7 K 16234/17
  • VG Köln, 08.09.2020 - 7 K 15733/17
    Denn der Gerichtsbeschluss selbst kann nicht als Nachweis der Vaterschaft herangezogen werden, weil ihm geeignete Feststellungen über die biologische Abstammung nicht zu entnehmen sind, vgl. auch VG Köln, Urteile vom 21.04.2020 - 7 K 1772/18 -,vom 08.01.2018 - 7 K 9518/17 -, vom 20.02.2018 - 7 K 118/15 -, vom 24.07.2018 - 7 K 16234/17 - und vom 10.08.2018 - 7 K 13452/17 -.
  • VG Köln, 07.09.2020 - 7 K 4194/19
    Denn sie beruht auf der im Zeitpunkt des Zweiten Weltkriegs und danach geltenden Auffassung über die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit, die Anknüpfungspunkt für die Vertreibung der deutschen Volksgruppe war, vgl. VG Köln, Urteil vom 21.04.2020 - 7 K 1772/18 - .
  • VG Köln, 08.06.2021 - 7 K 488/19
    Denn die darin enthaltene Definition beruht auf der im Zeitpunkt des Zweiten Weltkriegs und danach geltenden Auffassung über die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit, die Anknüpfungspunkt für die Vertreibung der deutschen Volksgruppe war, vgl. VG Köln, Urteil vom 21.04.2020 - 7 K 1772/18 - .
  • VG Köln, 26.05.2020 - 7 K 3383/18
    Geht man davon aus, dass hierzu als Maßstab die Legaldefinition der deutschen Volkszugehörigkeit in § 6 BVFG in der am 19.05.1953 in Kraft getretenen Fassung - BVFG a.F. - herangezogen werden kann - vgl. VG Köln, Urteil vom 21.04.2020 - 7 K 1772/18 -, ist deutscher Volkszugehöriger, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur bestätigt wird.
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